Arbeitsgemeinschaft "Mensch und Umwelt" gem. e.V.                     

 

Photovoltaik für Jeden


Grundsätzliches

Seit 01.05.2018 ist der genehmigungsfreie Betrieb von Steckersolar-Geräten für JEDEN erlaubt.

Aktuell wird die VDE-Norm VDE100 angepasst, mit der auch der Schukostecker zum Anschluss der Steckersolar-Geräte ausdrücklich erlaubt werden (was faktisch schon aktuell der Fall ist).

Seit 1.1. 2023 gilt für privat genutzde PV-Anlagen  der auf Null Prozent reduzierte Mehrwertsteuersatz (lt. Jahresteuergesetz 2022). Dies gilt auch für die Befestigungslösung.

Änderungen Mai 2024

Mit dem Solarpaket 1 sind folgende wesentliche Änderungen ab Mai 2024 verabschiedet worden

  • Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt / vereinfachte Anmeldung beim Marktstammdatenregister
  • Erhöhung der Einspeisung (Wechselrichter) von 600W auf 800W
  • Rückwärtslauf alter Stromzähler geduldet

Änderungen 2024 für Mieter und Besitzer von Eigentumswohnungen

Am 4.7.2024 hat der Bundesrat die Priviligierung von Steckersolargeräten für Wohnungseigentümer im WEG und für Mieter im BGB (Mietrecht) beschlossen. Damit ist es nun nicht mehr so einfach, die Montage von Steckersolargeräten abzulehnen.

Eine Genehmigung ist trotzdem bei der WEG oder dem Vermieter einzuholen.


Unterlagen Infoveranstaltung Steckersolar

Unterlagen zur Sammelbestellung von Steckersolargeräten

Die aktuelle Aktion 24-7 läuft bis 3.12.2024. Produktflyer und Beratungsformular mit Preisen zum Download. Wenn Sie Beratung wünschen, bitte über nachfolgendes Formular anmelden.




Anfrage Beratung zu Steckersolar-Geräten


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